
HNPCC
- Informationen für Ärzte
HNPCC
(Lynch-Syndrom)
Krankheitsbild
HNPCC (englisch
„Hereditary Non-Polyposis Colorectal Cancer“, hereditäres kolorektales
Karzinom ohne Polyposis, auch als „Lynch-Syndrom“ bezeichnet) ist
ein autosomal-dominant vererbtes Krankheitsblild, das durch ein deutlich
erhöhtes Risiko für das Auftreten von Krebserkrankungen gekennzeichnet ist.
Typisch ist das Auftreten von Kolon- und Rektumkarzinomen in jungen Jahren. Es
verursacht 2-3 Prozent der kolorektalen Karzinome und stellt damit die
häufigste Form der erblichen Dickdarmkrebserkrankungen dar. Der Ausdruck
„non polyposis“ soll das Krankheitsbild von den anderen Formen der
familiären Darmkrebserkrankungen, vor allem der Familiären adenomatösen
Polyposis (FAP), abgrenzen. In das Tumorspektrum der Erkrankung gehören neben
den kolorektalen Karzinomen auch Krebserkrankungen anderer Lokalisationen (wie
Endometrium, Ovar, Dünndarm, Magen, ableitende Harnwege, Haut, hepatobiliäres
System und Gehirn).
Aufgrund des
autosomal-dominanten Erbgangs besteht für alle erstgradig Verwandten eines
HNPCC-Anlageträgers ein 50%iges Risiko ebenfalls Anlageträger zu sein. Nicht
jeder Anlageträger erkrankt im Laufe seines Lebens an einem Karzinom. Das
Erkrankungsrisiko für das Auftreten eines kolorektalen Karzinoms bis zum 80.
Lebensjahr beträgt etwa 80 Prozent. Da die Mutation in allen Körperzellen
vorliegt, kann es auch in anderen Geweben zur Tumorentstehung kommen. Der
Nachweis einer Keimbahnmutation bei einem Patienten bedeutet immer auch ein
erhöhtes Risiko für weitere Neoplasien sowohl im Kolorektum als auch im
Endometrium, Dünndarm, in Nierenbecken / Harnleitern, im Magen und in anderen Organen.
Klinische Diagnostik
Die wesentlichen klinischen
Charakteristika des Krankheitsbildes sind:
Zur klinischen Diagnose des
HNPCC wurden 1990 die Amsterdam-Kriterien eingeführt. Die klassischen
Amsterdam-I-Kriterien umfassen nur kolorektale Karzinome, während die
Amsterdam-II-Kriterien auch extrakolonische Karzinome einschließen.
Amsterdam-II-Kriterien
alle Kriterien müssen erfüllt
sein
1. Mindestens drei Familienangehörige mit
histologisch gesichertem kolorektalem Karzinom oder HNPCC-assoziiertem Karzinom
(Endometrium, Dünndarm, Nierenbecken/Ureter).
2. Einer davon ist Verwandter ersten Grades der
beiden anderen.
3. Erkrankungen in mindestens zwei
aufeinanderfolgenden Generationen.
4. Mindestens ein Patient mit der Diagnose des
kolorektalen Karzinoms vor dem 50. Lebensjahr.
5. Ausschluss einer Familiären adenomatösen
Polyposis (FAP).
Da nicht alle Patienten
beziehungsweise Familien mit nachgewiesener Keimbahnmutation die sehr strengen
Amsterdam- Kriterien erfüllen, wurde ein erweiterter Kriterienkatalog definiert
(Bethesda-Kriterien). Bei Erfüllen dieser Kriterien muss der Verdacht auf HNPCC
mit speziellen molekulargenetischen Untersuchungen überprüft werden.
Revidierte
Bethesda-Kriterien (2004)
mindestens ein Kriterium muss erfüllt sein
Molekulargenetische
Grundlagen
Seit 1993 wird der
molekulargenetische Hintergrund der Erkrankung zunehmend aufgeklärt. Bisher
wurden vier Gene (MLH1, MSH2, MSH6, PMS2) identifiziert, deren
Keimbahnmutationen für das Auftreten von HNPCC verantwortlich sind. Alle diese
Gene kodieren für so genannte DNA-Reparatur-Enzyme, deren Aufgabe es ist, bei
der DNA-Replikation vor der Zellteilung entstandene falsche Basenpaarungen zu
korrigieren.
Zur Tumorentstehung kommt
es, wenn zusätzlich zu der in allen Körperzellen vorliegenden Keimbahnmutation
in einem Allel durch ein zufälliges Mutationsereignis in einer Zelle auch die
zweite Kopie funktionslos wird. Durch den Ausfall des DNA-Reparatursystems in
dieser Zelle kommt es zur Anhäufung von genetischen Veränderungen und zur
malignen Entartung der Zelle.
Die fehlerhafte DNA-Reparatur
in der Tumorzelle spiegelt sich in einer Verlängerung von repetitiven
DNA-Sequenzen, den so genannten Mikrosatelliten, wieder. Bei HNPCC-Patienten
lässt sich ein Unterschied der Mikrosatellitenmarker zwischen der Tumor-DNA und
der DNA aus gesundem Gewebe nachweisen. Dies wird als
Mikrosatelliteninstabilität (MSI) bezeichnet. Findet man im Tumorgewebe eines
Patienten, der die Bethesda-Kriterien erfüllt, eine MSI, so ist das Vorliegen
eines HNPCC-Syndroms sehr wahrscheinlich.
Der Ausfall eines DNA-Reparaturgens
in den Tumorzellen lässt sich immunhistochemisch durch den Expressionsverlust
des entsprechenden Proteins nachweisen. Die molekulargenetische
Diagnosesicherung erfolgt durch den Nachweis einer Keimbahnmutation in dem
entsprechenden DNA-Reparaturgen.
Abklärung
eines HNPCC-Syndroms
Bei Verdacht auf HNPCC
sollte die diagnostische Abklärung folgende Schritte umfassen:
Prädiktive
Diagnostik
Ist die
krankheitsverursachende genetische Veränderung in einer Familie bekannt,
besteht die Möglichkeit einer prädiktiven genetischen Analyse für
Familienangehörige. Als Risikopersonen für HNPCC gelten dabei alle Familienangehörigen,
die mit einem Anlageträger oder mit einem an einem Tumor aus dem HNPCC-Spektrum
erkrankten erstgradig verwandt sind. Den nachgewiesenen Anlageträgern wird die
Teilnahme an dem intensivierten Früherkennungsprogramm empfohlen. Für Familienmitglieder,
die die Anlage nicht geerbt haben, ergibt sich kein erhöhtes Erkrankungsrisiko
gegenüber der Allgemeinbevölkerung, sie sollten daher nur die für die
Allgemeinbevölkerung empfohlenen Krebsvorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
Wird in einer Familie
entsprechend den Amsterdam-Kriterien ein HNPCC-Syndrom diagnostiziert und ist
die krankheitsverursachende genetische Veränderung nicht nachweisbar, haben
alle Familienmitglieder entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit, die Anlage
geerbt zu haben, ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Diesem Risiko sollte im Rahmen
eines intensivierten Früherkennungsprogramms Rechnung getragen werden.
Ist in einer Familie auf
klinischem und / oder molekulargenetischem Wege der dringende Verdacht auf oder
die Diagnose HNPCC gestellt worden, sollten folgende Punkte Beachtung finden:
Früherkennungsprogramm
für HNPCC-Patienten und Risikopersonen
Den HNPCC-Patienten und
Risikopersonen wird ein spezifisches Programm zur Krebsfrüherkennung empfohlen.
Dieses umfasst die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Untersuchungen.
|
Beginn |
Untersuchung |
Häufigkeit |
|
ab dem 25. Lebensjahr (bei
sehr jungem Erkrankungsalter in der Familie ggf. früher, nämlich 5 Jahre vor
dem niedrigsten Erkrankungsalter in der Familie) |
Körperliche Untersuchung |
einmal jährlich |
|
Abdomensonographie |
einmal jährlich |
|
|
Komplette Koloskopie |
einmal jährlich |
|
|
Gynäkologische
Untersuchung ein- |
einmal jährlich |
|
|
ab dem 35. Lebensjahr |
Magenspiegelung |
einmal jährlich |
Molekulargenetische
und molekularpathologische Diagnostik
Einige der beim HNPCC
veränderten Erbanlagen (Gene) sind inzwischen bekannt. Diese Gene tragen
Informationen, die zur Reparatur von Fehlern, die bei der Vervielfältigung der
Erbsubstanz auftreten, wichtig sind (DNA-Reparatur-Gene / Mismatch-Repair-Gene
/ MMR-Gene). Die beim HNPCC am häufigsten veränderten Gene werden als MLH1-Gen,
MSH2-Gen, MSH6-Gen und PMS2-Gen bezeichnet. Es ist möglich, in einer Blutprobe
einer erkrankten Person die zu HNPCC führende Verände¬rung (Mutation) zu
suchen.
Da es sehr zeit- und
kostenaufwändig wäre, bei jedem Patienten mit Verdacht auf HNPCC eine
molekulargenetische Untersuchung aller o.g. Gene durchzuführen, werden, um die
Mutationssuche effizienter zu gestalten, zuvor Untersuchungen des
Karzinomgewebes (Mikrosatelliten-Analyse und immunhistochemische Färbung) auf
HNPCC-typische Veränderungen durchgeführt.
Mikrosatelliten sind kurze
Wiederholungssequenzen (repetitive Sequenzen) der DNA, die etwa 10% des humanen
Genoms ausmachen und mit Hilfe der Polymerase-Ketten-Reaktion analysiert werden
können. Sie sind besonders anfällig für Fehler bei der Vervielfältigung der
Erbsubstanz (falsche DNA-Basenpaarungen bzw. kleine Deletionen oder
Insertionen). In der DNA von HNPCC-Tumoren, die wie oben beschrieben einen
Defekt der DNA-Reparatur aufweisen, können diese Fehler vermehrt auftreten. Man
findet daher in der DNA der Tumorzellen meist eine Veränderung der Länge der
Wiederholungssequenzen im Vergleich zur DNA aus gesundem Gewebe (periphere Blutlymphozyten)
desselben Patienten. Diese Längendifferenz wird auch als
Mikrosatelliteninstabilität (MSI) oder genomische Instabilität bezeichnet.
Zusätzlich wird eine
immunhistochemische Färbung der DNA-Reparaturproteine im Tumorgewebe
durchgeführt. Typischerweise lassen sich die Proteine, welche durch Mutationen
im jeweiligen Gen verändert sind, im Tumorgewebe nicht anfärben. Diese
Untersuchung gibt einen Hinweis darauf, in welchem der o.g. Gene die
Veränderung zu erwarten ist. Entsprechend wird auch nur in diesem Gen eine
Mutationssuche durchgeführt. Da es nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens
sehr unwahrscheinlich ist, dass bei Patienten mit mikrosatellitenstabilem
Karzinomgewebe ohne Auffälligkeiten in der Immunhistochemie eine Mutation in
einem MMR-Gen vorliegt, ist diese Konstellation keine Indikation für eine
Mutationssuche.
Der Nachweis einer
genomischen Instabilität im Tumorgewebe eines Patienten, der die klinischen
Bethesda-Kriterien für HNPCC erfüllt, liefert zwar einen starken Hinweis für
HNPCC, er kann jedoch nicht als Beweis für die Diagnose herangezogen werden.
Erst der Nachweis einer Keimbahnmutation in einem der o.g. Gene bestätigt die
Verdachtsdiagnose HNPCC bei einem Erkrankten und bietet zudem die Möglichkeit
zu einer vorhersagenden (prädiktiven) Diagnostik bei nicht-erkrankten
Familienmitgliedern.
Es gelingt allerdings nur
bei einem Teil der Patienten, deren Familien- und Tumorbefund Hinweise auf ein
HNPCC geben, die zugrunde liegende Mutation in einem der bekannten MMR-Gene zu
identifizieren. Die Mutationsdetektionsrate ist dabei stark abhängig vom
jeweiligen Familienbefund und von den Ergebnissen der Tumorgewebsuntersuchung.
In einigen Fällen werden bei
der Mutationssuche auch Veränderungen der Basensequenz gefunden, von denen
bislang nicht bekannt ist, ob sie krankheitsverursachend (pathogen) sind, oder
lediglich eine seltene Variante ohne Krankheitswert. Man spricht dann von einer
Variante unklarer funktioneller Relevanz (UV, unclassified variant). Häufig
können funktionelle Tests und die Untersuchung weiterer Familienangehöriger bei
der Einschätzung der Relevanz der Variante für die Krankheitsentstehung helfen.
Eine große Anzahl der bei HNPCC-Patienten identifizierten und bereits
publizierten genetischen Veränderungen mit einer Einschätzung hinsichtlich
ihrer funktionellen Relevanz kann u.a. über die Mismatch Repair Genes Variant
Database (http://www.med.mun.ca/MMRvariants/)
der Memorial University of Newfoundland abgerufen werden.
Lässt sich bei der
Mutationssuche die für HNPCC verantwortliche Mutation in einer Familie nicht
oder nicht eindeutig nachweisen, ist damit die Diagnose HNPCC keineswegs
ausgeschlossen. Es ist anzunehmen, dass
es noch weitere Gene gibt, die an der Entstehung der Erkrankung
beteiligt sind, bisher aber noch nicht identifiziert werden konnten. Ohne
Nachweis einer eindeutig pathogenen Mutation kann allerdings gesunden
Risiko¬personen keine prädiktive Diagnostik angeboten werden.